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BGH, 15.04.1953 - VI ZR 53/52 |
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- BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51
Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten …
Auszug aus BGH, 15.04.1953 - VI ZR 53/52
Bei seiner Beurteilung des Sachverhalts hat sich das Berufungsgericht daher im Rahmen der in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung über das Wesen des adäquaten Kausalzusammenhangs gehalten (vgl. u.a. RGZ 133, 126 [127]; 168, 86 [88]; 169, 1 [18]; BGHZ 3, 261 [267]). - RG, 22.06.1931 - VI 46/31
Zum Begriff des sog. adäquaten ursächlichen Zusammenhangs.
Auszug aus BGH, 15.04.1953 - VI ZR 53/52
Bei seiner Beurteilung des Sachverhalts hat sich das Berufungsgericht daher im Rahmen der in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung über das Wesen des adäquaten Kausalzusammenhangs gehalten (vgl. u.a. RGZ 133, 126 [127]; 168, 86 [88]; 169, 1 [18]; BGHZ 3, 261 [267]). - RG, 28.11.1941 - I 61/41
1. Nach welchen Grundsätzen ist die Haftung des Versicherers in der …
Auszug aus BGH, 15.04.1953 - VI ZR 53/52
Bei seiner Beurteilung des Sachverhalts hat sich das Berufungsgericht daher im Rahmen der in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung über das Wesen des adäquaten Kausalzusammenhangs gehalten (vgl. u.a. RGZ 133, 126 [127]; 168, 86 [88]; 169, 1 [18]; BGHZ 3, 261 [267]).
- RG, 25.11.1941 - VI 64/41
1. Kann ein Mitverschulden des Beschädigten den ("adäquaten") ursächlichen …
Auszug aus BGH, 15.04.1953 - VI ZR 53/52
Bei seiner Beurteilung des Sachverhalts hat sich das Berufungsgericht daher im Rahmen der in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung über das Wesen des adäquaten Kausalzusammenhangs gehalten (vgl. u.a. RGZ 133, 126 [127]; 168, 86 [88]; 169, 1 [18]; BGHZ 3, 261 [267]). - RG, 04.01.1937 - VI 274/36
Kann der Klage der Berufsgenossenschaft, die einen gemäß § 1542 RVO. auf sie …
Auszug aus BGH, 15.04.1953 - VI ZR 53/52
Das Reichsgericht hat diese Auffassung in der späteren Entscheidung RGZ 153, 38 als unrichtig aufgegeben. - RG, 12.12.1931 - I 145/31
Mindert sich dann, wenn mehrere einen Unfall verschuldet haben, wovon einer, ein …
Auszug aus BGH, 15.04.1953 - VI ZR 53/52
Die Revision bezieht sich für diese Ansicht auf die Entscheidung des Reichsgerichts RGZ 134, 293, in der ausgesprochen worden ist, daß, wenn ein Betriebsunfall durch mehrere Personen, darunter den Unternehmer verschuldet worden ist, die auf Grund von § 1542 RVO klagende Berufsgenossenschaft sich von den neben dem Unternehmer am Unfall Schuldigen die Einwendungen entgegensetzen lassen müsse, die gegen den Betriebsunternehmer hätten erhoben werden können, wenn dieser, wie es ohne die Unfallversicherung seine Pflicht gewesen wäre, die Entschädigungsleistungen gemacht oder zu machen hätte.